Ich erstelle Gutachten auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie vor allem mit dem Schwerpunkt der Wirbelsäulenerkrankungen.


Abfassung von


  • Gutachten in Arzthaftungsprozessen für Gerichte und Gutachterkommissionen der Landesärztekammern
  • Gutachten für Gerichte, auch nach § 109 SGG, Renten- und Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften, Anwälte und Privatpersonen
  • Zusammenhangsgutachten zur Anerkennung von Unfallfolgen und deren Funktionseinschränkung
  • Gutachten zur: 
  • Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB)
  • Einschätzung der Berufsunfähigkeit (BU)
  • Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • Einholen einer objektiven Zweitmeinung vor allem bei bevorstehenden Wirbelsäuleneingriffen 


 

    Gutachtenkosten richten sich nach dem Umfang und zeitlichen Aufwand zum Erstellen eines Gutachtens sowie nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 1996). Bei komplexen gutachterlichen Fragestellungen erfolgt die Liquidation in Anlehnung an das Justizvergütungsgesetz bzw. Justizentschädigungsgesetz (JVEG). Hinzu kommt Schreib-, Druck- und Kopierauslagen und sowie Portokosten. Gutachten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
    Vor Durchführung eines Gutachtens kann ein Kostenvoranschlag anfordert werden.